Gemeinsame Werte der Europäische Union
Die Europäische Union hat sich auf gemeinsame Grundwerte verständigt, welche als Bedingungen für einen Eintritt in die EU gelten.
Diese wurden im Art. 2 vom Vertrag über die Europäische Union (in der Fassung des Lissabonner Vertrags) verankert.
Die ersten Sätze in der Präambel der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION lauten:
Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.
In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.
Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei. Sie ist bestrebt, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung zu fördern und stellt den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit sicher.
Zu diesem Zweck ist es notwendig, angesichts der Weiterentwicklung der Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen den Schutz der Grundrechte zu stärken, indem sie in einer Charta sichtbarer gemacht werden. […]
Quelle: http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf (Version 18.12.2000)
Die Grundwerte der EU
Aus dem Art. 2 des Vertrages über die Europäische Union
- ACHTUNG DER MENSCHENWÜRDE
- FREIHEIT
- DEMOKRATIE
- GLEICHHEIT
- RECHTSSTAATLICHKEIT
- WAHRUNG DER MENSCHENRECHTE einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören
Europäische Wertesysteme konkretisiert zugeordnet
Hier fügen wir den publizierten Europäischen Werten die konkreten und handlungsorientierten Werte hinzu. Dies ist wichtig, da die allseits genannten Begriffe keine konkreten Werte sind, sondern eher Wertesysteme, welche jeweils aus verschiedenen messbaren Wertebegriffen bestehen.
- Humanistisches Denken
= Definition: zugeneigte Haltung, allen sozial vernünftigen Menschen gegenüber
= Werte: Güte, Würde, Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft, Mitgefühl (siehe auch Menschlichkeit) - Rationalität
= Definition: gesunder Menschenverstand mit zielgerichteter Absicht, die auf allgemein bekannte und zeitgemäße Logik basiert
= Werte: Realismus, Unbestechlichkeit - Säkularität
= Definition: Weltanschauungen kommen ohne religiöse Dogmen aus
= Werte: Freiheit des Einzelnen im Denken und in seiner Haltung, ethische Gesinnung, Freigeistigkeit - Rechtsstaatlichkeit
= Definition: Moral und Ethik werden durch eine Rechtsordnung ersetzt, die sich bestenfalls an moralischen und ethischen Gesinnungen orientieren
= Werte: Ordnung, Sicherheit, Disziplin - Demokratie
= Definition: Die Gemeinschaft besitzt die relative Macht und entscheidet über ihre Führer
= Werte: Weitsicht, Gerechtigkeit, Transparenz - Menschenrechte
= Definition: Wahrung der bestmöglichen Entfaltungsmöglichkeiten aller Menschen
= Werte: Würde, Weitsicht, Solidarität
Quelle: Buch „Lasst uns über Werte reden! Wie Wandel gelingen kann“ (erscheint 2024/2025)
Frieden ist WERTvoll – Erklärfilm zu den grundlegenden Europäischen Werten
In einem aufschlussreichen Video werden die Werte Europas historisch begründet definiert. Dieses Wertesystem gilt heute als allgemeines Verständnis, was Europa ausmacht: